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Empörung über Verfahrensergebnis gegen Brandstifter von Zossen

Zossen/Potsdam (ddp-lbg). Mit großer Empörung hat die Bürgerinitiative (BI) «Zossen zeigt Gesicht» auf die Entscheidung des Amtsgerichts Zossen reagiert, wonach der Brandanschlag auf das «Haus der Demokratie» für die Täter keine strafrechtlichen Konsequenzen hat. «Wir sind schockiert», sagte ein Sprecher der BI am Donnerstag. Ein weiteres Mitglied fügte hinzu: «Ich bin erschüttert, dass so eine Tat ungesühnt bleibt.» Gerichtsdirektor Michael Friedrichs verteidigte hingegen die Entscheidung.

Das Amtsgericht Zossen hatte am Mittwoch die Verfahren gegen den 16 Jahre alten Haupttäter und einen 15-jährigen Freund nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt. Zugleich ordneten die Richter die Unterbringung des 16-Jährigen in einem Heim an. Der Jugendliche verfüge nicht über die sittliche Reife, um das Unrecht der Tat einsehen zu können, sagte Friedrichs. Bei dem Jungen sei eine massive Störung des Sozialverhaltens festgestellt worden. Er müsse psychologisch betreut werden. Das Verfahren gegen den Jüngeren sei eingestellt worden, weil dessen Tatbeitrag gering gewesen sei.

Das «Haus der Demokratie» war Anfang des Jahres in Brand gesteckt worden. Das von der BI «Zossen zeigt Gesicht» aufgebaute Zentrum brannte vollständig nieder. Der vermutlich rechtsextreme 16-Jährige war kurz nach der Tat festgenommen worden und hatte die Tat weitgehend gestanden. Den Ermittlungen zufolge soll der 16-Jährige gemeinsam mit zwei 13 und 15 Jahre alten Freunden in der Nacht zum 23. Januar in das «Haus der Demokratie» eingebrochen sein. In dem Gebäude sollen der 16- und der 13-Jährige Brandsätze gezündet haben, während der 15-Jährige zusah.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Monate nach dem Brandanschlag Anklage gegen den 16-Jährigen wegen gemeinschaftlich begangener Brandstiftung erhoben. Das Verfahren gegen den 13-Jährigen wurde eingestellt, weil er noch nicht strafmündig ist. Der 15-Jährige musste sich wegen Beihilfe vor Gericht verantworten.

Ob die Jugendlichen durch stadtbekannte Neonazis zu der Tat angestiftet wurden oder diesen imponieren wollten, wird noch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Verfahren gegen drei erwachsene Beschuldigte abgetrennt. Gegen zwei von ihnen werde weiterhin wegen des Verdachts ermittelt, eine geplante Straftat nicht angezeigt zu haben, sagte Sprecher Tom Köpping. Ein 24-Jähriger müsse sich möglicherweise zudem wegen Anstiftung vor Gericht verantworten.

Die BI zeigte kein Verständnis dafür, dass der rechtsextremistische Brandanschlag ungesühnt bleibt. «Das ist ja fast schon eine Ermutigung für andere, es dem gleichzutun», sagte einer der Sprecher. Es sei nicht mit seinem Rechtsverständnis vereinbar, dass das Zossener Gericht diesen Anschlag, der bundesweit Wellen geschlagen habe, nicht verurteilt habe. Sorge bereite ihm zudem, dass offenbar zunehmend junge Menschen im strafunmündigen Alter benutzt würden.

Auch der zweite Sprecher wies auf die Gefahr hin, dass Rechtsextremisten künftig genau wie Drogendealer verstärkt Kinder benutzen könnten, um geplante Straftaten auszuführen. Das zeigten auch die Fälle von Drogenhandel durch Minderjährige in Berlin. Es sei erschütternd, dass jemand, der Häuser anzündet, straffrei davonkomme. Und es sei besorgniserregend, dass die möglichen Anstifter bislang ebenfalls nicht zur Rechenschaft gezogen wurden.

Nach Angaben von Friedrichs hat das Gericht dem Vater des 16-Jährigen zwar nicht das Sorgerecht, dafür aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. So wird das Jugendamt des Kreises Teltow-Fläming entscheiden, in welchem Heim der Jugendliche untergebracht wird. Bereits vor der dreitägigen Hauptverhandlung am Amtsgericht Zossen war der 16-Jährige zur Vermeidung einer Untersuchungshaft in einem Heim untergebracht worden.

ddp